in kürze AUSLÄNDISCHE HILFEN : Keine Arbeitserlaubnis
Ausländische Haushaltshilfen erhalten weiterhin keine Arbeitserlaubnis. Die Regierung lehnte eine Bundesratsinitiative ab, die Ende 2002 in Erwartung des neuen Zuwanderungsgesetzes ausgelaufene Regelung wieder einzuführen. Über ein neues Zuwanderungsgesetz verhandelt immer noch der Vermittlungsausschuss. (ap)