: Kein Vertriebenengesetz
Bundesregierung weist Forderungen zurück, Ansprüche von deutschen Polen-Vertriebenen gesetzlich zu regeln
BERLIN/WARSCHAU dpa ■ Die Bundesregierung will Vertriebene nicht selbst entschädigen, um mögliche Forderungen an Polen zu verhindern. „Eine solche Lösung wird es nicht geben“, sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg gestern. Jedem Vertriebenen sei es freigestellt, mit seinen Forderungen vor Gericht zu ziehen. Rot-Grün sehe dafür aber „keine rechtliche Grundlage“. Erika Steinbach, Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, hatte Kanzler Gerhard Schröder aufgerufen, Entschädigungsforderungen deutscher Alteigentümer an Polen „mit einem Gesetz zur innerdeutschen Frage zu machen“.
Schröder hatte Sonntag bei den Gedenkfeiern zum Warschauer Aufstand vor 60 Jahren gesagt, es dürfe „keinen Raum mehr geben für Restitutionsansprüche aus Deutschland“. Polens Außenminister Wlodzimierz Cimoszewicz sagte, die Rede sei von „großer Bedeutung für Polen“. Die klare Ablehnung von Entschädigungsklagen vertriebener Deutscher könne sich als „sehr wichtig erweisen“, wenn solche Ansprüche etwa vor dem Europäischen Gerichtshof oder dem Tribunal für Menschenrechte geltend gemacht würden.
FDP-Chef Guido Westerwelle lobte: „Der Auftritt von Gerhard Schröder in Warschau war ein würdiger Auftritt.“ Die Kritik der Vertriebenen könne er „nicht verstehen“. Auch die Grünen-Parteichefin Angelika Beer lobte Schröders Rede. „Er hat genau die richtigen Sätze gefunden.“ Ihre Partei teile Schröders Haltung, aktuelle Entschädigungsforderungen von Vertriebenen zurückzuweisen.
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