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Kein Vergleich, kein Geld

Vor dem Hamburger Landgericht ist gestern ein Vergleich zwischen der Anwaltskanzlei Matthias Prinz und Fußball-Trainer Christoph Daum gescheitert, weil der auf Mallorca weilende Daum ihn per Telefon ablehnte: Danach hätte er rund 50.000 Euro als Honorar für die Ausarbeitung eines Vertrages als Bundestrainer zahlen sollen. Zusätzlich sollten beide Seiten je 25.000 Euro an die Opfer der Flutkatastrophe spenden. Ursprünglich hatte Prinz 150.000 Euro gefordert. Die Daum-Seite bestreitet, die Kanzlei überhaupt mit der Ausarbeitung beauftragt zu haben. LNO

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