: Kein Verfahren nach Gleisunglück
Verden/Weyhe dpa ■ Das Zugunglück mit drei toten Kindern in Weyhe nahe Bremen bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. „Das Verfahren ist eingestellt worden“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Verden, Detlev Dyballa. „Es gibt keinen hinreichenden Tatverdacht für ein strafrechtliches Verhalten.“ Bei dem tragischen Unfall am 5. Mai hatte ein Güterzug drei spielende vierjährige Jungen erfasst und getötet. Danach hatte es Vorwürfe gegeben, Bahn und Gemeinde hätten nicht genug unternommen, die Strecke abzusichern. Ein 1,50 Meter hoher Zaun neben den Gleisen war zum Teil beschädigt.