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Kein Verbot von Porno-Filmen

■ Sachverständige wenden sich gegen generelles Verbot von Pornofilm-Verleih

Magdeburg (dpa) — Gegen ein generelles Verbot der Vermietung von Porno- und Gewaltvideos haben sich Sachverständige aus Wirtschaft, Justiz und Verwaltung ausgesprochen. Sie äußerten sich bei einer öffentlichen Anhörung des Bundesratsausschusses für Frauen und Jugend am Dienstag in Magdeburg. Grundlage war ein Gesetzesantrag Baden-Württembergs und Bayerns, nach dem die Verleihung pornographischer und sonstiger schwer jugendgefährdender Videokassetten generell untersagt werden soll. Die Mehrheit der zwölf Sachverständigen vertrat die Meinung, ein Vermietverbot von Pornofilmen würde Kontrollen des Angebots erschweren. Außerdem könnte so ein neues Tabuthema entstehen und sich der Schwarzmarkt beim Verkauf der Kassetten ausweiten. Eine Gesetzesänderung sei keine wirksame Maßnahme, da die Möglichkeiten, das Gesetz zu umgehen, vielfältig seien, sagte Heidi Keller, Sachverständige und Professorin der Universität Osnabrück. Zur Begründung für ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften führen die beiden Bundesländer unter anderem an, daß ein wirksamer Schutz der Jugend vor Porno- und Horrorfilmen derzeit nicht gewährleistet sei. Der Handel mit solchen Videos solle auf Ladengeschäfte beschränkt werden, die für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich sind. Weiterhin solle jede öffentliche Vorführung pornographischer Filme verboten werden.

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