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■ Am RandeKein Tiefschlag für Andrew Golota

Der polnische Box-Profi Andrzej Golota muß nicht für ein vor sechseinhalb Jahren begangenes Vergehen ins Gefängnis. Das Bezirksgericht in Wloclawek verurteilte den Schwergewichtler, der gegen Riddick Bowe zuletzt zweimal wegen Tiefschlagens disqualifiziert worden war, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Richter befanden Golota für schuldig, im Mai 1990 einen Mann, der ihm in einem Restaurant das Jackett zerrissen hatte, mit einer Gaspistole bedroht zu haben. Er habe dem Opfer mehrere Kleidungsstücke, darunter seine Hose, ein Hemd und einen Schuh geraubt. Das Gericht sprach den Boxer aber vom Vorwurf einer Körperverletzung frei.

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