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Kein Taxischein für Totschläger

Das Verwaltungsgericht Stade hat einem wegen Totschlags vorbestraften Taxiunternehmer aus Cuxhaven die Verlängerung seiner Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung versagt. Der 45 Jahre alte Mann wird der besonderen Verantwortung in dieser Tätigkeit nicht mehr gerecht, begründeten die Richter gestern ihre Entscheidung. Der Mann hatte seine Geliebte im Taxi erschossen und war 1999 vom Landgericht Stade zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Seit Dezember 2000 ist er wieder frei und wollte jetzt wieder mit dem Taxi Geld verdienen. dpa