: Kein Schmerzensgeld für Aids-Infizierte
Potsdam (dpa) – Die 71-jährige Rentnerin, die 1998 bei einer Bluttransfusion in einer Potsdamer Klinik mit dem Aidsvirus infiziert worden war, wird voraussichtlich kein Schmerzensgeld erhalten. Die Rentnerin wurde laut DRK Opfer des „diagnostischen Zeitfensters“. In diesem Zeitraum von ein bis zwei Wochen nach der Ansteckung kann das Virus bei Aidstests bislang nicht nachgewiesen werden. Für diesen Fall, so das DRK, gibt es keine rechtliche Regelung über Schmerzensgeld.
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