■ Brunsbüttel: Kein Schadenersatz
Kiel (dpa) – Das Kieler Landgericht hat am Freitag eine Schadenersatzklage der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH (KKB) gegen das Land Schleswig-Holstein abgewiesen. Die KKB verlangte 1,5 Millionen Mark Schadenersatz für einen Stillstand von vier Tagen im Jahr 1992. Den Ausschlag habe gegeben, daß die KKB nicht eigene Ansprüche, sondern abgetretene Forderungen der beiden Gesellschafter HEW und PreussenElektra vertreten habe. Das AKW war 1992 stillgegelegt worden, nachdem Risse in den Rohrleitungen entdeckt worden waren. Der Meiler soll in Kürze wieder in Betrieb gehen.
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