: Kein Recht auf Spritzen
Im Strafvollzug besteht keine Rechtspflicht zur Ausgabe von Einwegspritzen. Diese erstinstanzliche Entscheidung ist jetzt vom Kammergericht bestätigt worden. Eine gegen den Beschluß des Landgerichts eingelegte Beschwerde eines Exstrafgefangenen wurde damit zurückgewiesen. Der Mann hatte vom Land Berlin Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Aidsinfizierung verlangt, die durch Verwendung von mehrfach benutzten Spritzen erfolgt sein soll.ADN
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