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Kein Polit-Theater vor dem Reichstag

Berlin. Das politische Straßentheater »Der Anachronistische Zug« durfte am Wahlsonntag nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht vor dem Berliner Reichstag aufgeführt werden. Die Darbietung könne die Amtshandlungen des Bundeswahlleiters und des Berliner Wahlleiters in dem Parlamentsgebäude stören, entschied das Bundesverfassungsgericht nach Mitteilung des Arbeitssekretariats des Anachronistischen Zugs.

Das Karlsruher Gericht lehnte einen Antrag auf einstweilige Anordung der Zug-Veranstalter ab, zu dem unter anderem die Politikerin der Grünen Jutta Ditfurth, PDS-Chef Gregor Gysi, der Schriftsteller Bernd Engelmann und die Brecht- Tochter Hanne Hiob aufgerufen hatten. Die Verfassungsrichter bestätigten damit eine Entscheidung des Berliner Oberverwaltungsgerichts, das ein Verbot der Aufführung durch den Berliner Poliziepräsidenten als rechtmäßig beurteilt hatte.

Das politische Straßentheater war mit 40 Fahrzeugen und 150 Darstellern vor rund zwei Wochen in Bonn aufgebrochen. In szenischen Aufführungen stellte der Anachronistische Zug ein gleichnamiges Gedicht von Bert Brecht in verschiedenen Städten der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Sprecherin der Aktion kritisierte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Verfassungsrichter hätten die Zeit besessen, bei einem Besuch in Berlin den Platz der Republik vor dem Reichstag anzusehen. Die Bedenken des Polizeipräsidenten, die Aufführung könne die Arbeit im Reichstag am Wahlsonntag stören, hätten dann zerstreut werden können. Nach dem Verbot treten die Künstler auf dem Alexanderplatz auf. dpa

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