: Kein Maulkorb für Kirche
■ Gericht: Kein Beschluß gegen Broschüre
Der Verein „Universelles Leben“ (UL) ist beim Verwaltungsgericht Bremen mit einem Antrag auf den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die Bremische Evangelische Kirche (BEK) gescheitert. UL hatte der Kirche untersagen wollen, in einer geplanten Broschüre für den Verein in ihrer Schriftenreihe „Destruktive Kulte in Bremen“ mehrere Passagen zu veröffentlichen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Hinweis, daß die beanstandeten Passagen auch in anderen Veröffentlichungen unwidersprochen ständen. Es sei nicht ersichtlich, weshalb gerade die geplante Broschüre geeignet sei, einen irreperablen Schaden zu verursachen.
Langel erklärte dazu, die BEK werde ihre Vorwürfe aufrechterhalten. UL setze Anhänger und kritiker unter Druck, biete Glaubensheilungen anstelle von Schulmedizin an und betreibe wirtschaftliche Initiativen. epd
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