in kürze UMZUG ZUR FREUNDIN : Kein Kündigungsgrund
Ein Umzug zur Freundin in eine andere Stadt ist kein wichtiger Kündigungsgrund. Das Arbeitsamt darf das Arbeitslosengeld für eine befristete Zeit sperren, wenn der Betroffene seinen Job für die Partnerschaft aufgibt, so das Sozialgericht Dortmund (Az S 5 AL 172/02). (dpa)