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Kein Kindergeld für Begabtenstipendiatin

Kassel (dpa) – Bei der Bewilligung von Kindergeld werden alle eigenen Einkünfte der Kinder berücksichtigt – auch staatliche Begabtenstipendien. Wenn die Höchstgrenze der Einkünfte eines Kindes von 12.000 Mark im Jahr überschritten ist, wird das Kindergeld gestrichen. Das hat das Kasseler Bundessozialgericht gestern klargestellt. (Az.: 14/10 RKg 15/96). Vergeblich hatte der Vater der hochbegabten Studentin in seiner Klage argumentiert, die Begabtenförderung sei eine zusätzliche Leistung und dürfe deshalb nicht angerechnet werden.

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