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Kein Haftbefehl gegen türkische Diplomaten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Erlaß von Haftbefehlen gegen zwei der Spionage verdächtige Konsularbeamte des türkischen Generalkonsulats Hamburg abgelehnt. Die beiden Beamten sollen - wie drei weitere Konsularbeamte in Stuttgart - nach Erkenntnissen der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden für den türkischen Geheimdienst (MIT) in der Bundesrepublik lebende Landsleute überwacht und mit Drohungen und Erpressungen versucht haben, diese für eine Mitarbeit zu gewinnen (Aktenzeichen: 3StB5/90 - Beschluß vom 4. April 1990).

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