: Kein „Häufeln“
Ein seit sieben Jahren schwelender Konflikt in der Berliner CDU ist nun vom Bundesgerichtshof entschieden worden. Das in der CDU-Satzung enthaltene Verbot eines „Häufelns“ oder Kumulierens der Stimmen ist nicht undemokratisch, urteilte das Gericht. Diese vom Kläger als Minderheitenschutz geforderte Möglichkeit bei parteiinternen Wahlen bleibe im Ermessen der Parteien, auch wenn das Verbot dazu führen könne, daß selbst starke Minderheiten bei einem strikten Blockverhalten der Mehrheit ohne Chance bleiben.
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