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Archiv-Artikel

in kürze BETRIEBSRENTENKÜRZUNG Kein Gesetz dagegen

Das Bundessozialministerium hat Forderungen zurückgewiesen, gegen die Kürzung von Betriebsrenten gesetzlich vorzugehen. Die Betriebsrenten beruhten auf freiwilligen Vereinbarungen in den Unternehmen, sagte Sprecher Vater gestern. Die Kürzung der Betriebsrenten würden auch bereits erworbene Ansprüche nicht berühren. (rtr)