: Kein Geld für Stasi-Häftlinge
Berlin. Stasi-Spitzel erhalten keine Entschädigung nach dem Häftlingshilfegesetz, wenn sie wegen politischer Straftaten eine Freiheitsstrafe verbüßen mußten. Dies hat das Berliner Oberverwaltungsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden.
Der Kläger, der von 1971 bis 1980 über mindestens 50 Personen aus der Musikszene in Cottbus Berichte an das Ministerium für Staatssicherheit geliefert hatte, mußte wegen des Vorwurfs der landesverräterischen Nachrichtenübermittlung und Nichtanzeige einer Straftat eine dreieinhalbjährige Haftstrafe verbüßen. Der Kläger war vom Frühjahr 1971 bis zum Spätsommer 1980 und erneut während der Haftzeit als Spitzel für den Staatssicherheitsdienst der DDR tätig.
Nach Auffassung des Gerichts hat er damit dem herrschenden politischen System »erheblich Vorschub« geleistet. Auch wenn für die Opfer durch die Bespitzelung kein konkreter Nachteil entstanden sei, habe er keinen Anspruch auf Häftlingsentschädigung. dpa
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