: Kein Freibrief für Diplomaten
AUSBEUTUNG Trotz der Immunität von Diplomaten sollen ihre Hausangestellten vor Ausbeutung geschützt werden. Institut schlägt Verbesserungen vor
AUS BERLIN MANUELA HEIM
Bei Fällen schwerer Ausbeutung durch Diplomaten soll der deutsche Staat die Entschädigung der Opfer übernehmen. Das fordert der menschenrechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, vor dem Hintergrund eines aktuellen Falls in Berlin. „Der Staat hat zwar gute Gründe für die Aufrechterhaltung der Immunität, dies darf aber nicht zum Nachteil der Geschädigten sein“, sagte Beck der taz.
Am Montag sind das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Fachberatungsstelle „Ban Ying“ mit dem Schicksal einer Indonesierin an die Öffentlichkeit gegangen. Ein saudischer Diplomat soll sie in seiner Berliner Wohnung als Arbeitssklavin ausgebeutet und misshandelt haben, die taz berichtete. In einer Studie hat das Institut Empfehlungen für den besseren Schutz der Angestellten ausgesprochen.
Demnach sollten private Hausangestellte von Diplomaten, wie in anderen Ländern bereits üblich, auch in Deutschland ihren Protokollausweis persönlich beim Auswärtigen Amt abholen müssen, um so einen Kontakt herzustellen und etwaige Ausbeutung melden zu können. Außerdem sollten Hausangestellte auch außerhalb ihres Arbeitsplatzes wohnen dürfen und ihren Arbeitsplatz wechseln dürfen. Im Moment verlieren Hausangestellte in Diplomatenhaushalten, die ihren Arbeitgeber verlassen, sofort ihre Aufenthaltserlaubnis. In Zukunft sollten sie diese behalten, bis sie ihre Ansprüche auf Lohn und Schadensersatz verhandeln konnten. Außerdem sollten Auswärtige Ämter in Fällen schwerer Ausbeutung oder Gewalt regelmäßig die Aufhebung der Immunität beantragen oder den Diplomaten zur Persona non grata erklären. In Deutschland sei dies noch kein einziges Mal geschehen.
Das Auswärtige Amt verwies indes auf bereits bestehende Auflagen wie etwa den seit 2004 festgelegten Mindestlohn. Der stand auch der Indonesierin vertraglich zu. Einen monatlichen Lohn soll sie aber nie erhalten haben.