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■ Am RandeKein Einspruch gegen Vergewaltigungsgesetz

Bonn (rtr) – Die Union rechnet nicht damit, daß der Bundesrat gegen den Gesetzentwurf zur Vergewaltigung in der Ehe Einspruch einlegen wird. Dies sagte gestern der Fraktionsgeschäftsführer der CDU/CSU, Joachim Hörster. Er wies darauf hin, daß sich der Einspruch des Bundesrates nur noch gegen das gesamte Gesetz richten könne und nicht nur gegen die Widerspruchsklausel. Diesen Einspruch müßte die Koalition mit Kanzlermehrheit zurückweisen. Es gäbe aber Unionsabgeordnete, die dem Gesetz grundsätzlich skeptisch gegenüberstehen. Für die Gegner der Klausel stelle sich die Frage, ob sie in Kauf nehmen wollten, daß möglicherweise das gesamte Gesetz gekippt werde.

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