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■ Am RandeKein Einblick mehr in Stasi-Taten vor 1976

Bonn (AP) – Die Gauck-Behörde darf vom 1. August 1998 an keine Auskunft mehr über eine Stasi-Tätigkeit geben, wenn diese vor 1976 endete oder trotz Verpflichtungserklärung keine Informationen geliefert wurden. Nach dem Bundestag billigte gestern auch der Bundesrat den entsprechenden Vorschlag des Vermittlungsausschusses. Ansonsten bleibt das Gesetz unverändert. Es sieht unter anderem vor, daß künftig auch Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen auf eine Stasi-Tätigkeit überprüft werden.

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