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Archiv-Artikel

in kürze RAUCHERDISKRIMINIERUNG Kein EU-Recht-Verstoß

Die Diskriminierung von Rauchern bei Stellenausschreibungen verstößt nicht gegen EU-Recht. Dieses verbiete nur Benachteiligungen wegen Alters, Behinderung, religiöser Überzeugung und sexueller Orientierung, so die Sprecherin des EU-Arbeitskommissars. Ein irisches Callcenter hatte Raucher von der Bewerbung ausgeschlossen. (dpa)