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Kein DDR-Vertrieb durch Westverlage

Nach monatelangen Auseinandersetzungen hat der Ministerrat der DDR am Dienstag den Pressevertrieb neu geregelt. Der neuen Verordnung zufolge darf dieser Vertrieb nur durch den Postzeitungsvertrieb sowie durch private Pressegrossisten, die ihren Firmensitz in der DDR haben, erfolgen. Zeitungs und Zeitschriftenverlage dürfen sich am Pressegroßhandel nicht beteiligen. Damit will die Ostberliner Regierung offenbar dem Einstieg bundesdeutscher Großverlage in den Vertriebsmarkt einen Riegel vorschie ben.

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