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Kein Baustopp für Oberbaumbrücke

Das Verwaltungsgericht hat einen Antrag abgelehnt, mit dem eine Kreuzberger Anwohnerin einen Baustopp an der Oberbaumbrücke gefordert hatte. Die Anwohnerin hatte argumentiert, daß mit der Einrichtung von vier Spuren für den Autoverkehr eine „wesentliche Änderung“ vollzogen werde und nach Eröffnung der Brücke geltende Grenzwerte für Lärm wie Abgas in angrenzenden Wohnstraßen nicht eingehalten werden könnten. Das Verwaltungsgericht entschied, daß es sich bei den Bauarbeiten um die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands handelt – Grenzwerte gelten dann nicht.

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