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in kürze ZWISCHENSTOPP PARISKein Asyl in der BRD

Ein Flüchtling, der in einem sicheren Staat das Flugzeug nicht verlässt, wird in der BRD nicht als Asylbewerber anerkannt. Der Hessische VGH lehnte mit Verweis auf die Drittstaatenregelung die Klage eines Bewerbers ab, der in Paris zwischengelandet war. (Az. 10ZU4042/098 A) (dpa)

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