: Kein Asyl für Afghanistan-Flüchtlinge
Berlin (AFP) – Flüchtlinge aus Afghanistan haben in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Zur Begründung hieß es, es gebe in dem Land keine staatlichen oder staatsähnlichen Herrschaftsstrukturen, vielmehr herrschten bürgerkriegsähnliche Zustände. Bürgerkriegsflüchtlinge könnten aber kein Asyl erhalten. Im konkreten Fall sprachen die Berliner Richter einem früheren Kampfpiloten der afghanischen Armee aber Abschiebungsschutz zu.
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