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Kein Arbeitslosengeld für Stadtwerker

Den über 100 ehemaligen überwiegend älteren Arbeitnehmern der Bremer Stadtwerke, die sich freiwillig auf eine betriebsinterne Vorruhestandsregelung und kurze Kündigungsfristen eingelassen haben, ist das Arbeitslosengeld zu Recht zwölf Wochen gesperrt worden. Das hat jetzt das Sozialgericht entschieden. Das Sozialgericht hielt die Vereinbarung für einen verdeckten Aufhebungsvertrag, der die Sperrzeit durch das Arbeitsamt rechtfertige. Die Kläger wollen gegen die Entscheidung Berufung einlegen. taz

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