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Kein Arbeitslosengeld für Scheinstudenten

Kassel (AFP) – Arbeitslose, die sich nur wegen finanzieller Vergünstigungen an einer Universität als Studenten einschreiben, müssen damit rechnen, daß ihnen Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe gestrichen werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) bekräftigt. Allerdings darf das Arbeitsamt die Zahlungen nicht einfach einstellen, sondern muß die Bewilligung formell aufheben. (AZ: 11 RAr 99/96)

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