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Kein Anspruch auf Vergebung

■ betr.: „Ein wichtiger Kompromiß“ (Vergewaltigung in der Ehe ist jetzt strafbar), taz vom 10. 5. 96

[...] Es ist ganz richtig, jetzt nicht nur zu jammern, sondern auch zu heulen und mit den Zähnen zu klappern, denn es werden nicht alle von ihren Ehemännern vergewaltigten Frauen die Vergewaltiger anzeigen, aus dem einfachen Grunde, weil die meisten Frauen immer noch ökonomisch und/oder emotional von ihren Eheherren abhängig sind. Und hier liegt das Problem, denn die Widerspruchsklausel verstärkt genau diese Abhängigkeitsverhältnisse. Eine Ehefrau wird es sich zweimal überlegen, ob sie ihren Mann in den Knast bringt, während der Haftstrafe von Sozialhilfe lebt und hinterher wahrscheinlich auch, denn entlassene Straftäter haben es nun mal schwer, einen Job zu kriegen. [...]

Weg mit der Versöhnungsklausel, wer vergewaltigt, hat keinen Anspruch auf Vergebung! Die Ehe muß den nichtehelichen Lebensgemeinschaften in dieser Hinsicht gleichgestellt werden, die Ehe darf nicht zur Hauptaufgabe für eine Frau werden, sondern höchstens eine liebevolle Gemeinschaft sein, in welcher sich zwei einander gleichberechtigte Menschen in gewaltloser Interaktion aneinander erfreuen. [...] Kerstin Witt, Berlin

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