: Kein Anspruch auf Geschenketausch
Berlin (AFP) – Wer sich unnötigen Stress bei der Reklamation von Weihnachtsgeschenken ersparen will, sollte schon vor dem Kauf Umtauschmöglichkeiten und Fristen klären. Einen Rechtsanspruch auf Umtausch der Ware gebe es generell nicht, so die Stiftung Warentest. Der Kunde sei auf den guten Willen des Verkäufers angewiesen, wenn das Kleidungsstück nicht passt oder das Computerspiel nicht läuft. Ist das Geschenk noch unbeschädigt oder sogar original verpackt, zeigen sich die meisten Händler aber kulant.
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