: Kein Anrecht
betr.: „Airport Düsseldorf hat Luft nach oben“, taz nrw vom 1.07.2005Die Aussagen von Herrn Urlich zum Angerland-Vergleich müssen in den richtigen Zusammenhange gesetzt werden: Der Angerland-Vergleich wurde freiwillig vom Flughafen Düsseldorf mit den umliegenden Gemeinden geschlossen, damit der Flughafen die zweite Start- und Landebahn bauen und nutzen kann und damit den Passagieren ein höheres Sicherheitspolster (Entzerrung des Verkehrs auf zwei Bahnen, Ausweichmöglichkeit im Falle einer Blockierung der ersten Bahn, etc.) anbieten kann. Dafür hat der Flughafen den umliegenden Gemeinden garantiert, dass [...] die Lärmbelastung für die Anwohner nicht zunimmt. Aus der jetzt vorhandenen Kapazität kann der Flughafen also nicht ein Anrecht auf mehr Flugbewegungen ableiten!
THILO STADTKOWITZ, Essen