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■ Am RandeKatrin Krabbe darf bei der IAAF abkassieren

Der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) hat seine Revision vor dem Bundesgerichtshof im Fall der früheren Sprintweltmeisterin Katrin Zimmermann, geb. Krabbe, zurückgezogen. Damit wird das Urteil des Oberlandesgerichts München rechtskräftig, das den Anspruch der Krabbe (27) auf Schadensersatz gegenüber der IAAF anerkannt hatte. Das OLG hatte die Rechtswidrigkeit der Verlängerung von Krabbes Sperre wegen Medikamentenmißbrauchs durch die IAAF bestätigt. Nun geht es für Krabbe um eine Entschädigung. Ihr Anwalt Thomas Summerer sagte: „Eine Million ist der Mindestschadensersatz. Wir scheuen uns nicht, das durchzuziehen.“

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