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■ Am RandeKasse zahlt indische Spenderniere nicht

Kassel (dpa) – Das Kasseler Bundessozialgericht hat seine ablehnende Haltung zum Organhandel bekräftigt. Es entschied, daß Krankenkassen die Kosten für gekaufte Nieren von lebenden Spendern nicht zu übernehmen brauchen. Den Körper des Menschen zum Handelsobjekt zu machen verstoße gegen das Grundgesetz. Im aktuellen Fall hatte ein Mann aus Niedersachsen geklagt. Im August 1992 hatte er sich in Bombay eine indische Spenderniere einpflanzen lassen. Das Krankenhaus berechnete für die Niere und die Operation pauschal 35.000 Dollar. Diese Summe wollte er erstattet haben.

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