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■ KartellamtKrupp muß verkaufen

Hamburg (dpa) – Das Bundeskartellamt besteht weiter auf den Verkauf des Autofedern-Herstellers Brüninghaus durch die Essener Krupp AG. Der Konzern mußte sich im Zusammenhang mit der vom Kartellamt genehmigten Krupp-Hoesch-Fusion verpflichten, den Bereich wegen einer sonst dominierenden Marktstellung bis Ende 1993 zu verkaufen. Krupp hat sich bis heute noch nicht von dem Unternehmen getrennt. Der Stahlkonzern macht veränderte Wettbewerbsbedingungen auf dem Federnmarkt geltend.

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