in kürze VERFASSUNGSBESCHWERDEN : Karlsruhe weist ab
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden von Homöopathie-Anhängern gegen die Gesundheitsreform nicht zur Verhandlung zugelassen. Die Beschwerdeführer hätten zunächst die Sozialgerichte anrufen müssen, urteilten die Richter. Dieser Rechtsweg sei vor Anrufung des Verfassungsgerichts nicht ausgeschöpft worden. (ap)