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Archiv-Artikel

in kürze VERFASSUNGSBESCHWERDEN Karlsruhe weist ab

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Beschwerden von Homöopathie-Anhängern gegen die Gesundheitsreform nicht zur Verhandlung zugelassen. Die Beschwerdeführer hätten zunächst die Sozialgerichte anrufen müssen, urteilten die Richter. Dieser Rechtsweg sei vor Anrufung des Verfassungsgerichts nicht ausgeschöpft worden. (ap)