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Karlsruhe weist Wahlanfechter ab

KARLSRUHE dpa ■ Vor dem Bundesverfassungsgericht sind drei junge Leute mit dem Versuch gescheitert, die Bundestagswahl von 1998 wegen des geltenden Mindestwahlalters von 18 Jahren anzufechten. Das Gericht hatte den Anwalt der heute 20-, 19- und 15-Jährigen mit Blick auf seine frühere Rechtsprechung bereits im Juli auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen: Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl untersage zwar den unberechtigten Ausschluss von Staatsbürgern. Allerdings sei die Festsetzung eines Mindestalters „von jeher“ als zulässig erachtet worden. (Az.: 2 BvC 2/99)

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