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Karlsruhe rügt Asylbeauftragten

KARLSRUHE ap ■ Das Bundesverfassungsgericht hat die Praxis des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten beanstandet, nur zu Lasten, aber nicht zu Gunsten von Asylbewerbern juristisch tätig zu werden. Dies entspreche nicht dem gesetzlichen Auftrag, heißt es in einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Zweiten Senats. Mit dem einstimmig ergangenen Beschluss wurde der Verfassungsbeschwerde zweier abgelehnter Asylbewerber stattgegeben. Das Verwaltungsgericht Chemnitz muss den Fall nun erneut prüfen. (Az: BverfG 2 BvR 143/98)

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