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Kampf um Urheberrecht im NetzKatz-und-Maus-Spiel um kino.to

Die Staatsanwaltschaft hat einiges dafür getan, die Webseite kino.to zu schließen. Die Nutzer müssen wohl nicht mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Das Original: Einen Kinobesuch können Filme aus dem Netz nicht ersetzen. Bild: almogon / photocase.com

Wie bei jedem Krieg bleibt die Wahrheit zuerst auf der Strecke. Die populäre Website kino.to gibt es nicht mehr. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat sie schließen lassen. Mehr dürfte man nicht berichten, wenn man nicht den Verdacht geraten wollte, ein "embedded journalist" zu ein. Alle Begriffe sind propagandistisch verseucht und mit Vorsicht zu genießen.

War kino.to, das trotz des Länderkürzels nichts mit dem pazifischen Inselstaat Tonga zu tun hat, eine "Raubkopierer-Seite" oder unterstützte sie "Produktpiraterie"? Das haben die Betreiber in Interviews immer weit von sich gewiesen. Kino.to bot Links zu anderen Websites in ganz Europa an, auf denen man Filme sehen konnte, für die man, wenn es nach den Privateigentümern dieser Werke ging, hätte bezahlen müssen. Ist das überhaupt strafbar?

Selbst das ist strittig. Wer jetzt kino.to aufruft, liest, die Domain sei wegen des "Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen" geschlossen und mehrere Betreiber seien festgenommen worden. Die Nutzer müssten mit einer "strafrechtlichen Verfolgung" rechnen. Auch das kann man getrost als Propaganda abtun.

Wackelige Rechtsgrundlage

Der Konsum dieser "Streaming-Dienste", zu denen kino.to gehörte, ist nach Meinung einiger Juristen nicht strafbar, solange man keine Kopie der jeweiligen Datei auf den eigenen Rechner lädt oder solange man keine Zusatzsoftware benutzt, die das ermöglicht - wie bei den so genannten Filesharing-Programmen. Das aber war bei kino.to nicht unbedingt beabsichtigt: Die Filme konnten im Prinzip auch per Browser angesehen werden, die Seite ist also eine typische Streaming-Seite. Noch vor einem Jahr waren nach Angaben von kino.to "357.653 Serien (Episoden), 70.431 Filme und 6.718 Dokumentationen online".

Haben die Ermittlungsbehörden mit Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden also zu einem "heftigen Schlag gegen Urheberrechtsverletzer ausgeholt", wie es in vorgestanzten Pressemitteilungen heißt, oder war dieser Schlag einer ins Wasser? 13 Personen wurden festgenommen, aber werden sie trotz der mehr als wackligen Rechtsgrundlage auch verurteilt werden? Die Nutzer der Website kino.to, die es immerhin unter die Top 50 der deutschen Internet-Angebote schaffte, sind ohnehin wohl kaum in Gefahr, da ihre Rechneradressen nicht gespeichert wurden.

Haben die Betreiber des popupären Internet-Portals jemanden geschädigt - und wer ist dieser Jemand? Laut der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) prellen "Raubkopierer" die deutsche Filmindustrie jährlich insgesamt um mehrere Hundert Millionen Euro. Unabhängige Quellen für diese These existieren nicht. Die GVU ist auch nicht, wie etwa die Financial Times Deutschland streamingportal-kino-to-filmwirtschaft-gelingt-schlag-gegen-raubkopien/60063052.html:suggestiv behauptet eine "Soldidargemeinschaft" (dann wäre auch die IRA eine "Solidargemeinschaft"), sondern eine an den Grenzen der Legalität operierende Lobby-Gruppe, die vor kaum einem Mittel zurückschreckt.

Für die GVU ist kinto.to das, was für einen Jugendschützer ein Sadomaso-Swingerclub ist: Eigentlich ist alles legal, aber aus höheren moralischen Erwägungen und wegen des großen Ganzen sollte man es besser doch verbieten.

Zeitweilig geriet niederländische Firma in Verdacht

Die GVU hatte im April nach eigenen Ermittlungen Strafantrag gegen die Betreiber des Portals gestellt. Die Polizei ermittelte zuvor schon mehrere Jahre gegen kino.to. Die Betreiber lieferten sich mit den Häschern der Ermittlungsbehörden ein Katz-und-Maus-Spiel. Das Länderkürzel "to" sagte nichts über den Standort der Seite aus. Zeitweilig geriet die niederländische Firma Euroaccess in Amsterdam unter Verdacht.

Als sich endlich ein Richter fand, der das Unternehmen per einweiliger Verfügung zwang, Nutzerdaten herauszurücken, liefen die Fahnder ins Leere: Die gesuchten Personen wohnen nicht an den angegebenen Adressen oder existierten überhaupt nicht. In Sachsen aber ließ man nicht locker.

Die Staatanwaltschaft nahm an, weil es vielleicht der Wahrheitsfindung diente, dass die Betreiber von kino.to und die Streamhoster - also die Websites, auf die verlinkt wurden -, unter einer Decke steckten.

Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), die ursprünglich die Korruption im Freistaat bekämpfen sollte, wurde auf den Fall angesetzt. Sechs Staatsanwälte und drei Dutzend weitere Mitarbeiter widmeten sich jetzt ganz dem "roten Tuch" der deutschen Filmwirtschaft, dem Schutz des Urheberrechts und des Privateigentums - bis kino.to jetzt abgeschaltet wurde.

Bei den Nutzern überwiegt die Schadenfreude

Auf Solidarität können die Betreiber des populären Angebots nicht hoffen, noch nicht einmal bei denen, die es gern nutzen. Ganz im Gegenteil: es überwiegt die Schadenfreude. Kino.to galt selbst im Milieu der so genannte "Produktpiraten" als üble "Abzocker-Bude", die in den vergangen Jahren selbst öfter erfolgreich das Ziel von Hacker-Angriffen war.

Die Betreiber verdienten nicht nur Geld mit Werbung und "Premiumdiensten", die angeblich schnellere Downloads ermöglichten. Sie versteckten auch kostenpflichtige Abos auf ihrer Website, die technisch weniger versierte Internet-Nutzer dazu verleiten suchten, sich Programme zu installieren, die man getrost als "malware" - also schädliche Software - bezeichnen kann.

Der Nutzer musste dann doch Namen und Anschrift angeben. Wer die Meldung "durch Drücken des Buttons 'Anmelden und zum Download' entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr. Vertragslaufzeit 2 Jahre" übersah oder ignorierte, dem drohte der Inkassoanwalt.

Auch die ominöse Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), auf deren Betreiben hin kino.to abgeschaltet wurde, geriet schon mit dem Gesetz in Konflikt. Vor fünf Jahren veröffentlichte die Computerzeitschfit c't Unterlagen, aus denen hervorging, dass die GVU nicht nur Informanten aus dem einschlägigen "Warez"-Milieu bezahlte, sondern dass sie selbst den Betrieb von Raubkopierer-Servern finanziell unterstützt hatte. Im Januar 2006 durchsuchte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg die Hamburger Geschäftsräume der Gesellschaft und die Wohnung eines hochrangigen Mitarbeiters.

Der Kampf der Lobbyisten um das Urheberrecht in Internet ähnelt eher einer Schlammschlacht gegen eine vielarmige Hydra, die kaum zu gewinnen ist. Kino.to war nur ein Angebot von vielen. Die direkte Konkurrenz Movie2k.to verlautbarte auf ihrer Webiste: "Wir bieten lediglich Verweise auf andere Webseiten an, auf denen die Filme hinterlegt sind. Deswegen halten wir unser Angebot für legal."

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25 Kommentare

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  • J
    Jörn

    Das geltende Recht ist vielfach angepasst worden, um legale Nutzungen von urheberrechtlich geschütztem Material einzuschränken und zu kriminalisieren. Daher ist der Massstab "legal" sicher nicht passend um zu beurteilen, ob ein Angebot "legitim" ist.

     

    Es ist z.B. immer noch legal ein im Fernsehen gezeigten Spielfilm mitzuschneiden und an seine Freunde weiterzugeben. Das Kopieren urheberrechtlichen Materials ohne die Einwilligung des Rechteinhaber ist also durchaus nicht immer verboten und das Monopol des Rechteinhabers nicht absolut. Durch die Gesetzgebung ist dieses Monopol allerdings immer weiter ausgeweitet worden. Wird der Film im HD-TV gezeigt und dort ein Aufzeichnungsverbot gesetzt, so kann auf einmal der Rechteinhaber ein bislang der Allgemeinheit zustehendes Recht ebenfalls monopolisieren.

    Das Recht auf Eigentum ist eben nicht absolut, sondern unterliegt Schranken - diese sind im Bereich des Urheberrechts massiv reduziert worden.

     

    Damit wird aber auch klar, dass das Argument, dass Schauspieler, Autoren etc. bei kostenfreier Nutzung betrogen würden, als falsch entlarvt. Sie dürfen einen Teil der Nutzung monopolisieren und dafür Geld verlangen. Wenn ich dagegen unter der Dusche den aktuellen Schlagerhit nachträllere, verwende ich zwar fremdes Eigentum, schädige und betrüge niemanden.

     

    Wer nun ein vermutlich illegales Streamingangebot nutzt, begibt sich in eine vergleichbare Situation wie der Zuschauer eines Piratensenders. Während der Sender verfolgt werden kann, bleibt der Zuschauer straffrei. Das Recht sich aus allen Quellen zu informieren, steht über dem Eigentumsrecht der Urheber. Sicher gibt es hierzu auch andere juristische Auffassungen - die passive Meinungsfreiheit hier einzuschränken, käme jedoch einem Ausverkauf des Grundgesetzes gleich. Dann müsste auch das Betrachten ausländischer Sender strafbar werden, denn diese haben häufig für Deutschland keine Lizenz und geben Meinungen wieder, die in Deutschland möglicherweise nicht geäussert werden dürfen.

  • P
    Peter

    @Hans Adam

    Nur dass es hier ja gerade nicht um eine bloße Linksammlung geht. Kino.to hat die Inhalte im Grunde als eigene Inhalte genutzt - alles andere zu behaupten ist weltfremd. Das galt sowohl für die tatsächlich "nur" verlinkten, als insbesondere für die embedded streams.

     

    Im Übrigen ist die Rechtsalge keineswegs so nebulös, wie Burkhard Schröder behauptet. Hinsichtlich der Betreiber ist diese völlig eindeutig: §§ 106, 108 UrhG - bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe ... und die sollten die Betreiber auch kriegen, meiner Meinung nach.

  • P
    paul

    "Sie versteckten auch kostenpflichtige Abos auf ihrer Website, die technisch weniger versierte Internet-Nutzer dazu verleiten suchten, sich Programme zu installieren, die man getrost als "malware" - also schädliche Software - bezeichnen kann."

     

    1.Der Satz macht wenig Sinn. Sollten kostenpflichtige Abos verkauft werden oder malware untergeschoben? Beides auf einmal ist kontraproduktiv...

     

    2.Wer mit Internet Explorer, ohne AdBlock und mit abgeschaltetem Gehirn im Internet unterwegs ist, ist eindeutig selber schuld. Ich habe nie von irgendjemanden auch nur ansatzweise kompetenten gehört, der sich über kino.to-Angebote malware eingefangen hat...

  • Q
    qwyn77

    Ääähm, was hat Gutti mit kino.to zu tun? Meiner Ansicht nach:NICHTS! Bleiben wir also beim Thema.

     

    Ich finde das Abschalten der Seite ist ziemlich heftig. Vor allem ist es ziemlich seltsam, dass die Filmindustrie jammert, ihnen würden Millionen durch die Lappen gehen, aber gleichzeitig einem Johnny Depp für ein mittelmäßigen Film 40 Millionen in den Rachen schmeißt.

    Und die Raubkopierer halten als Sündenböcke für überteuerte Kinokarten her. Tja, immerhin geben die Seiten die Filme nicht als ihre eigenen aus. Das ist doch anders als in einer Doktorarbeit.

  • KM
    Karl Müllermeier

    Na, was denn nun -- GVU als Terror- oder Sadomaso-Club? Und dann dazu nicht mehr als eine olle Kamelle als die Staatsgewaltigen 2006 bei der GVU anklopften. Hat die T.A.Z. nicht mehr drauf? Investigativer Journalismus z.B.? Oder wurde der wegrationalisiert und die T.A.Z. macht jetzt aus Kostengründen statt Recherche nur noch Parole? Arg dünn, liebe T.A.Z.; arg dünn. (PS: Wenn dieser Kommentar nicht online gestellt wird, werde ich mich lautstark beschweren über Zensur bei der T.A.Z. Vielleicht unterstützen mich dann ja die Netzaktiven UND die GVU -- Das wäre doch mal ne coole konzertierte Aktion...)

  • P
    pablo

    Der angebliche Schaden ist doch lachhaft. Das Problem liegt doch darin das die Filmindustrie es nicht schafft die Kinos zu füllen und den Absatz der DVDs/BlueRays nich angekurbelt bekommen. Das liegt m.E. an der Preisgestalltung. Desweiteren ist es doch sehr fraglich ob die sogenannten "Raubkopierer", "Streaming-Nutzer" etc. sich tatsächlich die Filme im Kino oder auf Scheibe angucken/kaufen würden. Letzteres gilt übrigens auch für Software.

  • G
    Gustav

    Freue mich schon auf das Gerichtsverfahren, da können dann auch mal deutsche Juristen zeigen wie wenig Ahnung sie von der Materie haben. War ja damals bei der PirateBay schon so, dass keiner der Ankläger wusste welcher "Service" da genau angeboten wurde.

     

    Da die Filme wohl auf den üblichen Uploadhostern lagen und auf der Seite nur die Links angeboten wurden, wirds wohl nur problematisch da mit der ganzen Sache Geld verdient wurde.

     

    PS: Alan Ellis walks free. OiNK.OiNK

  • BT
    Bravo TAZ!

    Das ist mit Abstand der beste Artikel zum Thema

    in der gesamten deutschen Presselandschaft.

     

    Kein anderes Medium und kein Journalist in Deutschland ist offenbar mehr zu eigenständigem kritischen Denken fähig, sonder plappert nur hohle Phrasen nach, kopiert Kampfbegriffe der Polizei und kopiert teilweise wortwörtlich Pressemeldungen der GVU.

     

    Danke, dass es wenigsten noch ein Medium in Deutschland gibt, wo es noch Journalisten im besten Sinne des Wortes gibt!

  • TG
    Thorsten Gorch

    Ist ja interessant.

     

    Auf der einen Seite wird von den staatlichen Organen herumgeheult das sie keine Resourcen haben um Kinderpornografie, Betrug etc. im Internet zu verfolgen und auf der anderen Seite wird eine Lobbyorganisation mit mehreren Staatsanwälten und reichlich Mitarbeitern gepampert.

    Da sieht man mal wieder schön wo die Prioritäten in diesem Land liegen.

  • B
    Berliner

    Ich sollte mal die taz kaufen, dann kopieren und in Berlin kostenlos verteilen. Oder wäre das nicht in Ordnung?

  • HA
    Hans Adam

    Meine Güte, warum kann denn kein Journalist einfach mal die Hausjuristen befragen?

     

    Man lese sich einfach den dritten Leitsatz der Paperboy Entscheidung des BGHs und dessen Begründung durch.

     

    Das ist im Grunde das Einzige worauf sich diese Seiten berufen können (abgesehen, von den ganzen Gerichtsentscheidungen, die "paperboy" zitieren bzw. genauso urteilen).

     

    Dann wird deutlich, dass Verlinkungen keine Vervielfältigung ist. Soweit so gut. Aber was ist mit der Störerhaftung (Hier zählt die Verbreitung)? Paperboy war kein Störer, weil der Inhalt bereits öffentlich vom Berechtigten zugänglich gemacht wurde.

     

    Das war hier wohl nicht der Fall. Wenn man einen Film auf einem der Hoster hochläd, dann erfährt das die Öffentlichkeit ja gerade nur durch den link. Eine Suchfunktion oder ein Verzeichnis gibt es bei den Hostern nicht.

     

    Paperboy war also kein Störer, weil die Möglichkeit der Verbreitung bzw. die Schaffung der Öffentlichkeit keine qualitative Änderung durch die links erfuhr. Hier gibt es allerdings ohne das link-posten überhaupt keine Öffentlichkeit bzw. Verbreitung.

     

    Anders bei google, das durch gezielte Suche die öffentlich gemachten links auf kino.to im Snippet dargestellt hätte/hat.

  • M
    Marieken

    Also kreatives Schreiben mal in allen Ehren, aber die Jugendschützer vor den Sado-Maso-Swingerclubs würde ich dann doch gern mal sehen... Keine bessere Metapher eingefallen?

  • P
    peter

    "Höhere moralische Erwägungen" gegen einen SM Swingerclub, in den Menschen freiwillig gehen? Aus welchem Jahrhundert vor der Aufklärung kommt der Autor?

    Urheberrechtsverletzungen hingegen schädigen ganz real Filmschaffende und Autoren. Diebstahl der Existenzen zerstören kann.

    Allerdings klauen viele große Filmproduzenten Stoffe von Autoren und deutsche Gerichte entscheiden gegen die Künstler.

    Um das Downloadproblem zu lösen, müssten einfach die großen Hardwarehersteller zur Kasse gebeten werden, aber deren Lobbyismus verhindert eine vernünftige Regelung.

  • P
    Pirilampo

    Vielen dank. Endlich mal ein Artikel über die Geschichte, der nicht nur die Propaganda der Rechteinhaber wiederkäut (so wie bei Spon, SZ, FAZ etc.). Das fängt schon bei der Bezeichnung RAUBkopien an und geht weiter über die mehr als zweifelhafte Rechnung, dass jeder von den Seitenbetreibern eingenommene Euro 1:1 in der Kasse der Filmindustrie fehlt. Zum Schluss wird dann auch noch behauptet, dass insbesondere die kleinen Produktionen, die es mühevoll in die Kinos geschafft haben, darunter zu leiden hätten. Ich stelle mir dabei ein armes Großmütterchen vor, das sich von der kargen Witwenrente das 16mm-Material vom Munde abspart um dereinst ihre Filmidee zu verwirklichen. Moment...daraus lässt sich was machen...

  • M
    maelita

    kino.to hatte täglich 4 Mio. Nutzer...wollte man die alle strafrechtlich verfolgen, wäre ja halb Deutschland dran. Da zeigt sich mal wieder, wie sinnlos die Urheberrechtsregelungen sind. Und wie teuer für uns Steuerzahler. Aber statt über Alternativen nachzudenken, wird nur weiter auf Abschreckung gesetzt, die aber eh nicht funktioniert, wie man sieht.

  • H
    Hanzo

    @Josef Riga:

    Es ist ein Unterschied, ob man bei einem Doktortitel vergisst, die Quellen anzugeben und wenn eine Webseite sagt:" Da gibts die Filme!".

  • SK
    schlechte Kinofilme

    Also mal echt...wem schadet es denn wenn ich alte Serien oder generell Serien anschaue die im TV laufen. Oder Dokumentationen. Gute Kinofilme schaue ich generell im Kino und den Rest...tja, im Netz. Denn soviel Schrott wie einem im Kino präsentiert wird, müsste man schon dämlich sein dafür Geld auszugeben. Ich bekomme mein Geld ja nach schlechten Filmen nicht wieder, im Gegensatz zu schlechtem Essen und gekotzt hab schon mal wegen beidem.

     

    Es gibt aber Gottseidank genügend andere Quellen die nie versiegen werden, also was solls. Macht eine Seite zu, machen 20 andere auf. Wenn der Anspruch bei Filmen mal nicht fast immer unter dem Teppich zu suchen wäre würde ich auch mal wieder öfter ins Kino gehn, so nich...such ich mir halt ne andere Seite für Star Trek und TBBT...

  • T
    Thomas

    Der wirtschaftliche Schaden eines solchen Urheberdiebstahls und Diebstahls geistigen Eigentums ist sicherlich immens. Ich verstehe die Mentalität vieler hier nicht, die es in Ordnung finden, dass man etwas konsumiert, ohne dafür zu bezahlen. Ich möchte wetten, dass sich gerade diejenigen auf zu Guttenberg negativ eingeschossen haben, sich selbst aber eben jenen "Diebstahl von Film und Musik" zugestehen.

     

    Wird ja niemand geschädigt..... Und die "da oben" von der Platten- und Filmindustrie verdienen ja genug. Traurige Realität in Zeiten der twitter und facebook Oberflächlichkeiten.

     

    Schon mal darüber nachgedacht, dass solche geistigen Diebstähle auch volkswirtschaftliche Auswirkungen haben? Wohin sind all die Plattenläden in den letzten Jahren verschwunden? Illegale Downloads machte es möglich. Wohin verschwanden die vielen gutsortierten Videotheken? Kino.to machte es möglich.

     

    Was wurde aus den Angestellten dieser Läden und Geschäfte? Die ein oder anderen sind sicherlich mangels Job arbeitslos geblieben.

     

    Mich kotzt diese "alles für lau"-Mentalität richtig an!

  • M
    matt

    "Vielarmige Hydra" Ich wage kaum mir das Monster vorzustellen… :D

     

    Ich musste jetzt auch erst mal richtig! überlegen was das ganze mit Herrn zu Gartenzwerg zu tun haben könnte. ("…wie Ihr zweiter Satz mit verständlicher Sprache." rofl)

  • H
    Hanzo

    "Der Konsum dieser "Streaming-Dienste", zu denen kino.to gehörte, ist nach Meinung einiger Juristen nicht strafbar, solange man eine Kopie der jeweiligen Datei auf den eigenen Rechner lädt..."

    Oh man, dann können aber viele hoffen, dass sie eine Kopie runter geladen haben ;)

     

    mfg,

     

    Hanzo

  • E
    emil

    jetzt erscheint mir die lösung: man weise dem guttenzwerg nach, dass er an einem modernen raubkopierportal beteiligt war und schon glauben auch die ewiggestrigen nicht mehr an den hehren doktor, der wider geltendem rechts/unrechts/unsinns-bewusstein zu diffamiert werden scheint.

  • O
    Octopus

    Erstmal sollte man die ganzen Grauzonen beleuchten, bevor man anfängt darin juristisch herumzustochern. Die ganze Aktion wird doch nur wieder von staatl. Willkür geprägt sein - und die Lobby ist fein raus.

    Ich wundere mich immer über den angeblich entstandenen Schaden...würden all die Streaming-Gucker die Filme wirklich kaufen, wenn es sie nicht als Strem gäbe? Ich glaube nicht.

     

    der Octopus

  • T
    Tom

    Herr Guttenberg wurde nicht "diffamiert", er hat nachweislich betrogen. Das hat sich inzwischen sogar bis nach Bayreuth herumgesprochen, also wird es nichts daran ändern, wenn Sie noch tausendmal weinerlich das Gegenteil behaupten. Eher werden Sie sich und Ihre Meinungsgenossen (alle drei, die Kuh zählt nicht!) in den Ruch der -vermutlich weissbierinduzierten- Unzurechnungsfähigkeit damit bringen.

     

    Abgesehen davon, dass die beiden Fälle miteinander ungefähr so viel zu tun haben wie Ihr zweiter Satz mit verständlicher Sprache.

  • J
    Jan

    Naja. Ein wenig Differenzierung bei der Rechtslage wäre angebracht. Nach geltendem Recht ist (und ich kenne wenige, die das ändern wollen) das gewerbliche Angebot urheberrechtlich geschützten Materials genauso strafbar, wie das verlinken auf Seiten, die diese Voraussetzung erfüllen. Mit der Werbung und den Betrugsseiten, die auf Kino.to verlinkt sind, scheint der Fall ziemlich klar. Dass es keinen Sinn macht, die NutzerInnen zu kriminalisieren und mit unverhältnismäßigen Mitteln zu verfolgen, ist dabei gar keine Frage. Aber eben eine andere.

  • JR
    Josef Riga

    Ist eigentlich nur konsequent das man dagegen vorgeht. Zumindest nach der Sache mit Herrn zu Guttenberg wäre es auch nicht mehr der Öffentlichkeit zu vermitteln warum man bei kino.to nicht macht, aber einen Herrn zu Guttenberg diffamiert.