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KZ-Häftlinge sollen Vorschuss zahlen

Köln (dpa) – Fast 22.000 ehemalige polnische KZ-Häftlinge, die am Landgericht Bonn gegen die Bundesrepublik auf fast zwei Milliarden Mark Entschädigung klagen, sollen fast 18 Millionen Mark Prozesskostenvorschuss zahlen. Das entschied das OLG Köln. Die Kläger hatten gegen die Erhebung des Kostenvorschusses Beschwerde eingelegt. Ob die ehemaligen Häftlinge aber tatsächlich einen Vorschuss leisten müssen, ist laut Gericht aber „noch nicht abschließend entschieden“. Grund: Die Kläger haben zusätzlich einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt. Über diesen Antrag entscheide jetzt das Landgericht Bonn.

(Az.: 17 W 331/99)

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