KÜNDIGUNGSKLAUSEL : Versteckt gilt nicht
Eine im Kleingedruckten eines Arbeitsvertrages versteckte Kündigungsklausel gilt nicht, so das Landesarbeitsgericht Kiel. Im vorliegenden Fall sollte der Zeitvertrag einer Verkäuferin ein Jahr laufen. Deutlich kleiner hieß es, das Arbeitsverhältnis ende nach sechs Monaten Probezeit, ohne einer Kündigung zu bedürfen. (dpa)