■ KÜNDIGUNG: Betriebsrat muß gehört werden
Kassel (ap) — Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat entschieden, daß der Arbeitgeber auch vor Änderungskündigungen stets den Betriebsrat anhören muß, wenn er die Arbeitsbedingungen einzelner Arbeitnehmer abändern will. Nach der jetzt veröffentlichten Entscheidung muß der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die beabsichtigten Änderungen der Arbeitsverträge sowie auch das neue Arbeitsangebot mitteilen. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 2 AZR 420/89.)
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