■ KÜNDIGUNG: Nicht bei Krankheit durch Schwangerschaft
Berlin. Krankheiten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sind kein Kündigungsgrund. Das hat das Berliner Landesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Auch Fehlzeiten von Frauen, die kranke Kinder zu betreuen hätten, dürften nicht zu einer Kündigung führen. Die Richter gaben damit einer 24jährigen Montiererin recht, die 1984 von einem Betrieb eingestellt wurde und 1985, 1986 und 1987 schwanger war. Von 1985 bis Februar 1990 hatte sie 266 Tage gefehlt, davon 154 Tage wegen Krankheiten durch Schwangerschaften oder Krankheiten ihrer Kinder.
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