■ KÜNDIGUNG: Nicht bei Krankheit durch Schwangerschaft
Berlin. Krankheiten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sind kein Kündigungsgrund. Das hat das Berliner Landesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Auch Fehlzeiten von Frauen, die kranke Kinder zu betreuen hätten, dürften nicht zu einer Kündigung führen. Die Richter gaben damit einer 24jährigen Montiererin recht, die 1984 von einem Betrieb eingestellt wurde und 1985, 1986 und 1987 schwanger war. Von 1985 bis Februar 1990 hatte sie 266 Tage gefehlt, davon 154 Tage wegen Krankheiten durch Schwangerschaften oder Krankheiten ihrer Kinder.
RECHNUNGSHOF
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen