KORRUPTION IN DER UNO – BUNDESREGIERUNG DECKT DEUTSCHE FIRMEN : Bestechung als Kavaliersdelikt
„Nicht strafbar“, „territorial nicht zuständig“, „dünne Beweislage“: die Ausflüchte und Verschleppungstaktiken, mit denen sich deutsche Staatsanwaltschaften bislang um Ermittlungen gegen die 63 deutschen Firmen drücken, die im Rahmen des UNO-Programms „Öl für Nahrungsmittel“ im Irak illegale Zahlungen an das Regime von Saddam Hussein leisteten, sind abenteuerlich. Sie erfüllen geradezu den Tatbestand der Rechtsbeugung und der Strafvereitelung im Amt.
Gegen jeden einfachen Ladendieb wäre längst ein Strafverfahren eingeleitet, selbst bei einer weit dünneren Beweislage, als sie die Volcker-Kommission in ihren über einjährigen akribischen Recherchen zum korrupten Verhalten der deutschen Firmen sowie weiterer 2.170 Unternehmen aus aller Welt zusammengetragen hat. Hätten die Staatsanwaltschaften ihre bisherige Untätigkeit im Fall Irak mit der personellen Unterbesetzung, mangelnden Finanzausstattung und daher völligen Überlastung ihrer für Korruption zuständigen Abteilungen begründet, wäre das noch einigermaßen nachzuvollziehen. So aber drängt sich der Eindruck auf, dass die Untätigkeit der Ermittlungsbehörden Methode hat. Bestechung, Korruption und verwandte Praktiken gelten – zumal wenn sie von Deutschen im fernen Ausland verübt werden – immer noch als Kavaliersdelikt. Und das trotz der sowohl national als auch international eindeutigen Rechtslage.
Die untätigen deutschen Ermittlungsbehörden können sich gedeckt fühlen durch eine Bundesregierung, die diese Rechtslage öffentlich falsch darstellt und trotz frühzeitiger Informationen durch die Volcker-Kommission nichts unternommen hat, um Vorermittlungen gegen deutsche Unternehmen zu befördern. Auch das hat Methode. So existieren bekanntlich Untersuchungsdokumente der UNO mit den Namen zahlreicher deutscher Unternehmen, die in den 80er- und 90er-Jahren zur Aufrüstung des Regimes Saddams beitrugen. Auf Drängen auch der Bundesregierung werden sie in der New Yorker UNO-Zentrale bis heute unter Geheimverschluss gehalten. ANDREAS ZUMACH