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KOMMENTARQuoten für Männer

■ Zum Urteil gegen das Antidiskriminierungsgesetz

Die Richterinnen des Oberverwaltungsgerichtes halten das Landes-Antidiskriminierungsgesetz für »tendenziell verfassungswidrig«. Mit dem Gesetz soll die Minderheit der Männer — nur rund 47 Prozent der BerlinerInnen sind männlich — vor Diskriminierungen geschützt werden. Eine Bewerberin auf die Stelle einer Steuerhauptsekretärin in der Finanzverwaltung hatte sich vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht dagegen gewehrt, daß der Arbeitsplatz einem Schwächeren, nämlich einem Mann zugesprochen werden sollte. Zu Recht, befanden die Richterinnen, denn auch wenn Männer wegen ihrer oftmals mangelnden sozialen Fähigkeiten Schwierigkeiten beim Finden eines Arbeitsplatzes in einem modernen Team hätten, dürfe niemand wegen eines kleinen biologischen Unterschieds bevorzugt werden. Nun soll ihrer Meinung nach das Bundesverfassungsgericht urteilen. Doch die Obersten Richterinnen haben sich schon im März bei einem ähnlichen Fall aus Münster geweigert, diese Entscheidung in einem Eilverfahren durchzupeitschen. Schließlich haben sie genug damit zu tun, den aktuellen Streit um die Strafbarkeit ungewollter Zeugung und die damit verbundene strafbewehrte Beratungspflicht für alle werdenden Väter zu entscheiden.

Natürlich — natürlich? — ist alles genau umgekehrt. Immer wieder aufs neue schlagen Verwaltungsrichter den Frauen die Formulierung des Grundgesetzes um die Ohren, daß vor dem Gesetz alle gleich seien: Batsch, batsch, batsch, so lernt's doch endlich, von Rechts wegen seid ihr längst gleichberechtigt, was interessiert uns die Realität. Natürlich — natürlich? — ist diese Rechtsauslegung jenseits aller juristischen Formalhuberei nicht geschlechtsneutral, sondern männlich durchdrungen. Es wird also wirklich Zeit, daß in der Justiz und überall Quoten für Männer eingeführt werden, die ihrem tatsächlichen gesellschaftlichen Minderheitenstatus entsprechen. Ute Scheub

Siehe Seite 22

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