KOMMENTAR VON KLAUS WOLSCHNER ÜBER DEN STAATSGERICHTSHOF : Und doch hat die Linke Recht
Der Senat ist verpflichtet, die Bürgerschaft „über alle Vorhaben im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bund“, die „wesentliche Interessen des Landes“ berühren, „frühzeitig und vollständig“ zu unterrichten. So steht es in Artikel 79 der Landesverfassung.
Es ist einigermaßen unerfindlich, wieso der Senat der Bürgerschaft nicht am 24. 3. 2009 mitgeteilt hat, dass er einen Gesetzentwurf zur Schuldenbremse in den Bundesrat eingebracht hat. „Für die Zukunft“, so erklärte gestern Bürgerschaftspräsident Christian Weber, sollte klar sein, dass die Abgeordneten so etwas nicht aus der Zeitung erfahren. In anderen Bundesländern sei „der einfache Weg, die gute Praxis“ der direkten Information „längst Standard“. Erstaunlich ist diese Rüge, weil die Bürgerschaft sich nicht getraut hatte, das im Gerichtsverfahren zu sagen. Die Richter mussten den Eindruck bekommen, dass 87 Prozent der Abgeordneten sich mit der Information über die Ergebnisse der Föderalismuskommission zufrieden geben und nur die Querulanten der Linksfraktion darauf bestehen, den verbindlichen Gesetzestext „frühzeitig“ zur Kenntnis zu bekommen.
So konnte das Gericht das Anliegen der Linken als „unbegründet“ abschmettern. Der Präsident der Bürgerschaft erklärte vier Stunden nach dem Urteil im Klartext, dass er das im Grunde genauso sieht wie die Linke.