KOMMENTAR VON JAN FEDDERSEN ÜBER DAS KARLSRUHER URTEIL ZUM EHEGATTENSPLITTING : Ein guter Tag
Ein prima Urteil haben die Verfassungsrichtenden in Karlsruhe da gesprochen zur Frage, ob das Ehegattensplitting standesamtlich beglaubigten schwulen oder lesbischen Paaren verwehrt werden darf. Nein, geht nicht. Es gebe einfach keinen wesentlichen Unterschied zwischen heterosexuellen und homosexuellen Konstruktionen von verbindlicher, auch gemeinsam wirtschaftender Beziehung.
Die dem Grundgesetz verpflichteten Juristen mussten so entscheiden: Denn bislang mussten die Beteiligten in homosexuellen Partnerschaften auch schon füreinander aufkommen – wurden aber steuerlich wie Einzelne veranlagt.
Das konnte dem höchsten Gericht nicht einleuchten: Gleich möge behandelt werden, wer in gleicher Weise zusammen ist. Wer also Pflichten übernimmt, muss auch die entsprechenden Rechte eingeräumt bekommen. Die Frage, ob das Ehegattensplitting überhaupt noch zeitgemäß ist – die in allen politischen Lagern Für- und Widersprecher hat –, könnte jetzt endlich verhandelt werden. Wichtig ist zu sagen: Gut, dass das Verfassungsgericht mit der bisherigen Tradition der einseitigen Privilegierung von Heterosexualität aufgeräumt hat.
Man muss den KämpferInnen für die Gleichstellung der Ehe von Homosexuellen mit der der klassischen der Heterosexuellen gratulieren: Sie haben ermöglicht, dass die Interpretation des Grundgesetzlichen einen weiteren Schritt weg vom Geist der fünfziger Jahre gehen konnte. Für die halbwegs liberal Gesinnten in der Regierung ist das auch ein guter Tag: Sie dürfen nun, mit der Entschuldigung, dass es Karlsruhe ja so wolle, die Homoehen rechtlich noch mehr gleichstellen. Für PolitikerInnen wie Erika Steinbach und Norbert Geis ist das ein erschütternder Urteilsspruch. Ihre Welt ist untergegangen. Sollen sie weiter um den Verlust ihrer heterosexuellen Privilegien jammern.
Manches bleibt auch offen, zum Beispiel die Abschaffung der sogenannten eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ein hässliches Wortgebilde. Ehe soll es heißen! Für alle – gleich, welcher sexuellen Orientierung zwei Menschen zusammen anhängen.