KOMMENTAR: LENA KAISER ÜBER POLIZISTEN-KENNZEICHNUNGSPFLICHT : Ein richtiger Schritt
Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist überfällig. Dass in Schleswig-Holstein nun Beamte in geschlossenen Einheiten individuelle Nummern tragen müssen, kann da nur als vorbildlich gelten.
Die Kieler Koalition ist damit Vorreiter auch im Norden. In Bremen steht die Kennzeichnungspflicht immerhin im Koalitionsvertrag. Höchstens halbherzig war dagegen der Anlauf in Hamburg: Weil sich der dortige SPD-Senat nicht traut, die Kennzeichnung durchzusetzen, hat er die Entscheidung auf die Polizeigewerkschaften geschoben – und die sind bekanntermaßen gegen die Einführung.
Mit der codierten Kennzeichnung setzt Schleswig-Holstein auf einen Kompromiss. Er ermöglicht es Betroffenen, sich über Fehlverhalten und Rechtsbrüche von Beamten zu beschweren – und schützt andererseits Polizisten vor Racheakten.
Sinn und Zweck der Kennzeichnung sollten auch ohne Namensschilder gewährleistet sein – sofern die Nummern klar einzelnen Beamten zugeordnet werden können. Nur so können Polizisten im Konfliktfall für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden.
Damit ist die Kennzeichnung vor allem ein präventives Instrument. Und: Die Pflicht gilt nicht für alle Polizeibeamten. Außerhalb geschlossener Einheiten wird ihnen weiterhin nur angeraten Namensschilder zu tragen. Auch Schleswig-Holstein hätte also noch einen Schritt weiter gehen können.