KLARSTELLUNG : Protest nicht „vorbildlich“
KÖLN | Ulf Willuhn, Leiter der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Köln, legt Wert auf die Feststellung, den Protest von Umweltschützern gegen die Räumung des Hambacher Forstes nicht „vorbildlich“ genannt zu haben. Wegen der Demonstrationen gegen den Braunkohle-Tagebau Hambach seien insgesamt über 100 Strafverfahren anhängig, so der Oberstaatsanwalt. Die taz hatte Willuhn am Mittwoch mit den Worten zitiert, der „passive Widerstand“ der Umweltschützer sei „vorbildlich“ gewesen. (taz)