■ Justiz: Algerier auf freiem Fuß
Frankfurt/Main (AP) – Abschiebehaft dient nicht dazu, die Arbeit der Ausländerbehörden zu erleichtern. Darauf hat das Frankfurter Oberlandesgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluß hingewiesen, mit dem ein 16jähriger Algerier, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, nach drei Monaten Abschiebehaft auf freien Fuß gesetzt wurde. Die Ausländerbehörde hatte gefordert, den Jugendlichen weitere drei Monate in Haft zu behalten, um die für seine Rückreise notwendigen Papiere zu beschaffen.
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