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Justiz stoppt Verfassungsschutz

München (ap) - Das Arbeitsgericht München hat am Dienstag auf Antrag des Betriebsrates der Siemenswerke München–Hofmannstraße festgestellt, daß die Zusammenarbeit zwischen der Firma und dem Verfassungsschutz bei der Einstellung von Bewerbern unzulässig ist. Die Firma Siemens, so geht aus dem Urteil hervor, muß in Zukunft Anfragen beim Verfassungsschutz bei Einstellungen unterlassen. In einer Stellungnahme des DGB zu dem Urteil hieß es, die Arbeitgeber und die Verfassungsschutzbehörden hätten jetzt einen deutlichen Hinweis darauf bekommen, daß „demokratische Rechte auch hinter Werkstoren gelten“. Sowohl die Arbeitgeber wie auch die Behörden sollten nunmehr „der Gesinnungsschnüffelei in bundesdeutschen Betrieben unverzüglich ein Ende setzen“. Der Münchner Richterspruch stärke zum einen die Position der einzelnen Arbeitnehmer im Betrieb und unterstreiche zum anderen die Rechte des Betriebsrats zum Schutz der Arbeitnehmer.

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